4.3 Zusammenfassung (Boden)
Der Boden ist leider immer noch eines der am wenigsten beachteten Kompartimente des Wasserkreislaufs. Daran ändert auch das Berliner Bodenschutzgesetz nur wenig. Die quantitative und die qualitative Belastung des Bodens ist mehr als die anderen in diesem Teil der Langfassung des Wasserkonzepts betrachteten Kompartimente (Luft und Grundwasser) deutlich von der Großstadt geprägt. Einen natürlich entstandenen Boden findet man selbst in den Berliner Forsten nur noch sehr selten. Dagegen werden etwa 450 ha/a neu versiegelt, Boden und der tiefere Untergrund werden in großem Maßstab abgetragen (500 000 t/a bis 1 Mio t/a). Die neue Versiegelungssteuer kann vielleicht ein Umdenken in Gang setzen, sie wird aber nur dann eine tatsächliche Verringerung der Versiegelung bewirken, wenn alle, die Flächen neu versiegeln, diese Steuer bezahlen müssen - auch die (Verkehrs- und Bau-) Verwaltung und wenn diese Steuer zu einem nennenswerten Anteil auch zur Entsiegelung bzw. anderweitiger Flächensanierung an anderen Orten eingesetzt wird. Die qualitatitative Belastung nimmt durch höhere Stoffeinträge über die Atmosphäre (insbesondere Verkehr) noch zu. Ob die Lehren aus den enormen Kosten für die Altlastensanierung (geschätzt in Berlin: 5 bis 12 Mrd DM) in der Form einer besseren Vorsorge, besseren und effizienteren Kontrollen usw. gezogen werden, bleibt abzuwarten. Die vom BUND schon lange geforderte bessere Vorsorge wird jedenfalls mit dem Berliner Bodenschutzgesetz nicht erreicht. Gerade die Entwicklung im Verkehrsbereich läßt das Schlimmste befürchten. Die einstmalig dem Boden angedichtete Funktion eines Filters ist nur insofern richtig, als auch ein Filter einmal voll wird und dann die angesammelten Schadstoffe zusätzlich zu den neuen Belastungen wieder abgibt - in unserem Falle meist an das in großem Maße als Trinkwasser genutzte Grundwasser. |
Autor: Wolfgang Gossel
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